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Ganzheitliche Zahnheilkunde

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Die energetische Betrachtungsweise biologischer Abläufe bringt neue Aspekte in die Medizin. Ganzheitsbetrachtung - der Mensch als komplexes Wesen - löst das punktuelle Denken ab und führt zu einem neuen Verständnis von Gesundheit und Krankheit. Der menschliche Organismus funktioniert durch das Wechselspiel seiner Teile.
Das Ziel einer ganzheitlichen Zahnheilkunde ist schließlich die Diagnose und Therapie von Störfeldern im Zahn-, Mund- und Kieferbereich und deren Wechselbeziehungen und Fernwirkungen zu Organen und Gewebssystemen. Dazu können wir hier in unserer Praxis folgende Verfahren durchführen:

Die Mundstrommessung

Mundstrommessung
Mundstrommessung
Durch verschiedene Metalle im Mund - wie z.B. Amalgam und Gold - können im Mund elektrische Potentiale entstehen, zwischen denen Ströme fließen. Diese können zu Schmerzen, Korrosion des unedleren Metalls, Geschmacksbeeinträchtigung, Zungenbrennen und diversen anderen Störungen führen. Z. B. kann die Korrosion von Amalgam zur Anreicherung von Schwermetallen wie Quecksilber im Körper führen. ( siehe auch ->Amalgamsanierung)

Diese Problematik kann mit einer Mundstrommessung geklärt werden. Therapeutische Konsequenzen müssen ganz individuell besprochen werden.

Die Elektroakupunktur nach Voll (EAV)

EAV
Elektroakupunktur
Die Elektroakupunktur nach Voll benutzt zur Messung von Organfunktionen die aus der klassischen chinesischen Heilkunde bekannten Akupunkturpunkte, die auf sogenannten Meridianen auf der Hautoberfläche liegen.

Krankhafte Prozesse führen zu einer Änderung der elektrischen Leitfähigkeit an den Akupunkturpunkten. Wir führen deshalb folgende Untersuchungen mit EAV durch:

a) Diagnostische Übersichtsmessungen an den Kontrollmesspunkten der Hände und Füße für den ganzen Organismus.



b) Gezielte Störfeldtests im Zahn-, Mund- und Kieferbereich:
Der Zusammenhang zwischen allgemeinen Krankheitsprozessen und z.B. störenden oder beherdeten Zähnen kann hergestellt werden. Durch Messungen an den jeweiligen Akupunkturpunkten kann entschieden werden, ob z.B. tote Zähne - obwohl sie keine Beschwerden machen- an einer allgemeinen Erkrankung beteiligt sind. Oder ob z.B. stumme Rest-Entzündungen des Kieferknochens das Immunsystem belasten.

c) Materialverträglichkeitstest für alle zahnärztlichen Materialien sowohl vor der Verarbeitung in der Mundhöhle, um Probleme in der Mundhöhle zu vermeiden, als auch für vorhandene Materialien in der Mundhöhle bei Verdacht auf Unverträglichkeit. Dazu zählen z.B. alle
Füllungsmaterialien, alle Metalllegierungen für Kronen, Kunststoffe für Zahnersatz usw.


d) Der Medikamententest für alle Medikamente vor ihrer Einnahme auf Verträglichkeit und Wirksamkeit, z.B. die zahnärztliche Betäubungsspritze.

Auch hier bei der EAV müssen die Ergebnisse und therapeutischen Konsequenzen mit dem Patienten individuell und ausführlich erörtert werden.

Die Kosten dieser Untersuchungen:

Bisher sind diese Methoden in keiner ärztlichen oder zahnärztlichen Gebührenordnung erfasst. Wir haben daher eine eigene Gebührenordnung erstellt, die Sie sich aushändigen lassen können. Es ist möglich, dass diese Kosten von Versicherungen, Beihilfestellen oder Krankenkassen nicht erstattet oder bezuschusst werden. Es hängt ab vom speziellen Einzelfall, bzw. von der Einstellung der Erstattungsstelle. Eine Anfrage ist empfehlenswert.

 
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