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Narkose

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Zahnärztliche Behandlungen sind oft schmerzhaft. Das Ausbohren von Karies, Beschleifen der Zähne, Zahnziehen, Nerv-Ziehen, chirurgische Eingriffe wie Weisheitszahnentfernung, Implantationen, alle diese Eingriffe wären ohne Schmerzausschaltung kaum zu ertragen.

Fast alle zahnmedizinischen Maßnahmen können durch eine Lokalanästhesie (örtliche Betäubung) erträglich gestaltet werden. Bei umfangreichen Behandlungen reicht aber manchmal die örtliche Betäubung kaum aus.

Narkose ist eine medikamentös herbeigeführte Bewusstlosigkeit und Schmerzfreiheit  Dieser Zustand ist steuerbar und reversibel. Narkose ist also eine Art Schlaf, der durch ein Medikament herbeigeführt wird.

Wir bieten unseren Patienten als Alternative zur örtlichen Betäubung die Behandlung in Vollnarkose an. Die Narkose wird ambulant durchgeführt in unserer Praxis durch einen Facharzt für Anästhesiologie

Indikationen

Ob eine Narkose für einen zahnärztlichen Eingriff angezeigt ist, kann nicht allgemein beantwortet werden. Die Indikation für eine Narkose ist abhängig vom Umfang des Eingriffs und den persönlichen Besonderheiten des Patienten. Das Behandlungsspektrum, das mit einer Narkose möglich ist, geht weit über chirurgische Maßnahmen hinaus und umfasst alle zahnmedizinischen Behandlungen, die schmerzhaft sind und/oder übermäßige Angst verursachen, bzw. als bedrohlich empfunden werden:

  • Lokalanästhesie wirkt nicht ausreichend (z.B. bei schweren Entzündungen)
  • Lange Behandlungsdauer (mehrfache Lokalanästhesie übersteigt die noch verträgliche Dosis)
  • Spritzenphobie (Angst vor der Betäubungsspritze im Mund)
  • Zahnarztangst (dentale Phobie); übermäßige Angst kann auch zu einer “Unwirksamkeit“ der lokalen Betäubung führen
  • Starker Würgereiz (stressige und unangenehme Behandlung, Verletzungsgefahr durch zahnärztliche Instrumente)
  • Behandlungsunwillige Kinder mit hohem Kariesbefall (Behandlung wäre nur mit Gewalt möglich, spätere psychische Schäden)

Wegen der möglichen Erstattungsverweigerung der Krankenversicherung ist es u.U. empfehlenswert, einen Neurologen aufzusuchen, der gegebenenfalls eine Phobie attestieren kann.

Kontraindikationen

Keine Einwilligung des Patienten, der Eltern oder des Betreuers

Die Betreuung des Patienten nach der Narkose durch eine Begleitperson ist bis zur Erlangung der “Straßenverkehrsfähigkeit“ nicht gewährleistet.

Fiebriger Infekt, schwere Atemwegserkrankung

Internistische Begleiterkrankungen, Hochrisikopatienten

Immobile Patienten (Tetraplegiker)

Durchführung der Narkose

Fragebogen – Anamnese:

Die Anamnese (Vorgeschichte möglicher Erkrankungen des Patienten) gehört in die Hand des Facharztes für Anästhesiologie. Hier sind besondere Fragen abzuklären, die über die allgemeine zahnärztliche Anamnese hinausgehen. Er benutzt dazu einen Fragebogen, den der /die Patient/in aus füllen muss. Damit sollen mögliche Narkose-Risiken rechtzeitig erkannt werden.

Aufklärung:

Sowohl über die geplante zahnärztliche Behandlung als auch über die Narkose findet ein Aufklärungsgespräch statt. Dabei werden mögliche Risiken und sinnvolle Verhaltensregeln besprochen. Der Patient oder die Bezugsperson kann nach dieser Aufklärung entscheiden, ob er in die Behandlung und die Narkose einwilligt oder ablehnt. Für die Einwilligung ist eine Unterschrift erforderlich.

Am Behandlungstag:

6 Stunden vor dem Termin nicht mehr essen und trinken, nicht rauchen. Die gewohnten Medikamente sind einzunehmen.

Der Facharzt für Anästhesiologie kommt mitsamt seinen mobilen Geräten, wie sie auch in Kliniken Verwendung finden, in die Praxis.

Eventuell erhält der/die Patient/in eine Prämedikation. Das ist ein Medikament, welches entspannt,  angenehm beruhigt und angstfrei macht.

Das Einschlafen kann entweder durch eine intravenöse Spritze oder durch ein Narkosegas (z.B. Lachgas) eingeleitet werden. Während der Behandlung wird die Narkose durch die permanente Zufuhr von Medikamenten oder Narkosegas aufrecht erhalten.

Durch die fortwährende Computerüberwachung (Monitoring) der Narkosetiefe und der Körperfunktionen des Patienten ist die Narkose sehr sicher.

Am Ende der Behandlung stoppt der Anästhesist  die Zufuhr und der /die Patient/in wacht wieder auf.

Danach bleibt der Patient noch ca. 1 Stunde in der Praxis zur Erholung. Der Anästhesist wird ihn erst entlassen, wenn jede Gefährdung ausgeschlossen ist. Für den Heimweg und zu Hause ist eine Begleitperson erforderlich.

Bis zum nächsten Morgen ist es wichtig, nicht am Staßenverkehr teilzunehmen, keine Maschinen zu bedienen, keinen Alkohol zu trinken und keine bedeutenden Entscheidungen zu treffen.

Am nächsten Tag:

Insbesondere nach chirugischen Eingriffen wird in der Praxis eine Kontrolle oder eine Nachbehandlung vorgenommen. Bei dieser Gelegenheit sollte der Patient einen ausgefüllten Fragebogen zum Befinden nach dem Eingriff unter Narkose in der Praxis abgeben. Mögliche Beschwerden werden dann hinterfragt.

Zusammenfassung

Durch  Narkosebehandlungen in der Zahnarztpraxis ist es möglich, umfangreiche und komplexe Eingriffe langfristig erfolgreich durchzuführen. Gerade auch Problempatienten können so von allen modernen und fortschrittlichen Behandlungen der Zahnheilkunde profitieren.

 
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